Kindergeld trotz Studienabschluß


Die Beendigung des Studiums mit einem Diplom oder Staatsexamen bedeutet nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf noch lange nicht, daß zugleich auch die Berufsausbildung beendet ist. Zur Berufsausbildung gehört beispielsweise auch eine sich dem Studienabschluß anschließende Promotion.

Trotz des Studienabschlusses kann daher die Zahlung von Kindergeld verlangt werden.


Urteil des FG Düsseldorf
15 K 4646/96 (nicht rechtskräftig)
Wirtschaftswoche Heft 13/98, Seite 262
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