Herausgabe der Arbeitspapiere nach Kündigung


Verlangt ein Arbeitnehmer die Herausgabe der Arbeitspapiere, nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Ablehnung einer Weiterbeschäftigung gekündigt hat, so lehnt der Arbeitnehmer damit nicht auch seinerseits die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab, sondern bemüht sich nur pflichtgemäß darum, den Schaden durch die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit gering zu halten.


Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 12.12.1996
7 Sa 414/96
MDR 1998, 54
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