Keine Urlaubsabgeltung nach erneutem Erziehungsurlaub


Wird eine Arbeitnehmerin nach Ende des Erziehungsurlaubes für ihr erstes Kind erneut schwanger und nimmt sie weiteren Erziehungsurlaub, so steht ihr nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht kein Anspruch auf Abgeltung ihres Resturlaubs aus der Zeit vor Antritt des Erziehungsurlaubs zu, wenn sie nach Ablauf des zweiten Erziehungsurlaubs das Arbeitsverhältnis beendet.

Der Erziehungsurlaub für das zweite Kind bewirkt keine weitere Übertragung des Resturlaubs für den Erziehungsurlaub nach der Geburt des ersten Kindes.


Urteil des BAG vom 21.10.1997
9 AZR 267/96
ZAP EN-Nr. 879/97
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