Wer eine Marke nur deshalb auf sich eintragen läßt, um später bei anderen "abkassieren" zu können, handelt nach einem Urteil des OLG Frankfurt rechtsmißbräuchlich.
Dies mußte ein selbsternannter Markenerfinder erfahren, der sich vorsorglich den Begriff "Classe E" hatte eintragen lassen. Bei der Einführung der E-Klasse wollte er sodann das Unternehmen Daimler-Benz zur Kasse bitten.
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.10.1997
6 U 147/96
WRP 1997, 1208
Impulse Heft 1/98, Seite 46