Arbeitszimmerabzug trotz Nachwuchs


In der Regel gewähren Finanzämter den Steuervorteil für das häusliche Arbeitszimmer nur dann, wenn jedem Familienmitglied ein zusätzliches Zimmer zur Verfügung steht. Stellt sich in einer Familie Nachwuchs ein, so streichen die Finanzbeamten häufig die Ausgaben für das nach wie vor benötigte Arbeitszimmer. Diese "kinderfeindliche" Einstellung der Finanzbeamten müssen Steuerpflichtige nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht hinnehmen. Die Richter kamen nämlich zu der Erkenntnis, daß es durchaus üblich sei, daß Kleinkinder in den ersten Lebensmonaten im Schlafzimmer der Eltern übernachten und ohnehin wenig Raum beanspruchen, so daß die Eltern das Arbeitszimmer trotz des Familienzuwachses weiterhin problemlos nutzen können.


Urteil des FG Baden-Württemberg
6 K 305/96
DM Heft 5/98, Seite 142
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