Zu späte Aufklärung über Operationsrisiko


Bei einem größeren operativen Eingriff, wie das Entfernen eines Tumors durch die geöffnete Schädeldecke, ist eine Aufklärung des Arztes über die Operationsrisiken am Vorabend der Operation zu spät und kann zu Schadensersatzansprüchen des Patienten führen.


Urteil des BGH vom 17.03.1998
VI ZR 74/97
MDR 1998, 716
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