Mietminderung bei Konkurrenzschutzverstoß


Verletzt ein Vermieter den Konkurrenzschutz, indem er im selben Mietobjekt einen Konkurrenzbetrieb einmietet, berechtigt dies einen vorhandenen Mieter zur Minderung (Herabsetzung) der Miete.

Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem ein Vermieter Geschäftsräume an einen Spielhallenbetreiber vermietete, obwohl im selben Gebäude bereits eine Spielhalle betrieben wurde. Durch die unerwünschte Konkurrenz erlitt der bereits vorhandene Betrieb erhebliche Umsatzeinbußen.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.05.1997
10 U 4/96
MDR 1997, 1115
ZMR 1997, 583
Betriebs-Berater 1997, 2389
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