Unternehmer: Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten
Sofern ein Unternehmer keine speziellen Kenntnisse und besonderen Erfahrungen im Anmieten von Fahrzeugen nach einem Unfall hat und keine außergewöhnlich lange Überbrückungszeit vorliegt, kann er nach einem unfallbedingten Ausfall eines Geschäftswagens ein Ersatzfahrzeug zum sogenannten Unfallersatztarif anmieten. Er muß sich von der Versicherung nicht auf die günstigeren Konditionen im sogenannten Bargeschäft verweisen lassen.
Die durch die Anmietung des Ersatzfahrzeuges ersparten Eigenaufwendungen können entweder mit Hilfe der ADAC-Tabellen konkret berechnet oder pauschal auf 5 % der erstattungsfähigen Mietkosten geschätzt werden.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.1997
1 U 104/96
ZAP EN-Nr. 901/97