Sächsisch als Kündigungsgrund


Ein Sachse war für ein westdeutsches Unternehmen in seiner Heimat als Handelsvertreter für Geldschränke tätig. Als sich die Auftragslage in den neuen Bundesländern verschlechterte, kündigte das Unternehmen das Vertragsverhältnis. Der Handelsvertreter wäre jedoch bereit gewesen, für das Unternehmen auch im Westen tätig zu werden. Dies lehnte die Firmenleitung jedoch mit dem Hinweis auf den "starken sächsischen Akzent" des Handelsvertreters ab.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf zeigte sich wesentlich toleranter. Das Gericht meinte, daß die Kaufentscheidung von Kunden in der Regel nicht vom Dialekt des Verkäufers abhänge und gab der Kündigungsschutzklage des sächselnden Tresorverkäufers statt.


Gelesen in Süddeutsche Zeitung vom 20.05.1998
MDR Heft 13/1998, Seite R 9
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