Wenn ein Wagen auf der linken Spur der Autobahn auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, das bei Glätte ins Schleudern geraten und dann links stehen geblieben ist, spricht der Anschein für ein Verschulden des Vorausfahrenden. In derartigen Fällen scheidet eine (Mit-) Haftung des auffahrenden Autofahrers aus.
Urteil des OLG Hamm vom 04.09.1997
6 U 29/97
MDR 1998, 42