Kreditzahlung nach Trennung eines nichtverheirateten Paares


Ein nichtverheiratetes Paar kaufte für die gemeinsame Wohnung eine teure Einbauküche. Zur Finanzierung unterschrieben beide einen Darlehensvertrag. Die Lebensgemeinschaft ging in die Brüche. Die Frau zog aus und überließ ihrem Partner Wohnung und Küche. Die Raten für die Küche zahlte während des Zusammenlebens und auch noch eine Zeitlang nach der Trennung allein die Frau.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte zu entscheiden, wer künftig die Kreditraten tragen mußte. Für die "Abwicklung" gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaften gilt der Grundsatz, daß nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht grundsätzlich keine Rechtsgemeinschaft besteht. Ohne besondere Vereinbarung kann daher im Regelfall der eine Partner für die von ihm erbrachten (Mehr-)Leistungen vom anderen Partner keinen Ausgleich bzw. keinen Wertersatz verlangen. Das ist mit gemeinschaftlichen Schulden nicht anders, die im Interesse des Zusammenlebens eingegangen und von dem einen oder anderen Teil abbezahlt werden.

Danach hätte der Frau kein Anspruch gegen ihren früheren Lebenspartner auf Ausgleich für die gezahlten Raten zugestanden. Für die Zukunft jedoch muß der Mann, der die Küche behalten hat, seinen Beitrag leisten, indem er die Hälfte der ausstehenden Kreditraten trägt.


Beschluß des OLG Koblenz vom 20.02.1998
3 W 65/98
NJW-RR 1998, 1227
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