Zeitungen und Verlage setzen zunehmend Zusteller als Selbständige ein. Ob es sich nicht tatsächlich um eine Scheinselbständigkeit handelt und der Zusteller als Arbeitnehmer anzusehen ist, ist häufig schwer zu beurteilen und hängt unter anderem vom Umfang und der Organisation der übernommenen Tätigkeit ab.
Kann ein Zeitungszusteller die vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht allein bewältigen und muß er deshalb Hilfskräfte beschäftigen, spricht dies nach einem Urteil des Bundesarbeits-gerichts gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses.
Urteil des BAG vom 16.07.1997
5 AZR 312/96
NJW Heft 45/97, Seite VIII