Kein Sonderurlaub bei Niederkunft der Lebensgefährtin eines Beamten
Beamte erhalten entsprechend der Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) bei der Niederkunft ihrer Ehefrau Sonderurlaub.
In der Rechtsprechung war bislang umstritten, ob dieses Recht auch Beamten zusteht, die mit ihrer Partnerin in einer sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht sorgte nunmehr für Klarheit dahingehend, daß eine entsprechende Anwendung nicht in Betracht kommt. Ein Grundrechtsverstoß ist durch eine unterschiedliche Behandlung nicht zu erkennen.
Beschluß des BVerfG vom 01.04.1998
2 BvR 1478/97
VRZ 1998, 894
NJW 1998, 2043