Nach einer Auseinandersetzung über Abrechnungen warf der Mitarbeiter eines Eheanbahnungsinstituts die Schlüssel auf den Schreibtisch einer Kollegin und verließ wortlos das Büro. In den nächsten Tagen erschien er nicht zum Dienst.
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt wertete dieses Verhalten als fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Bei derart markanten Verhaltensweisen wie Schlüssel hinwerfen, Türen knallen oder nach einem Streit das Büro verlassen, ist daher äußerste Vorsicht geboten.
Urteil des LAG Frankfurt am Main
9 Sa 1068/98
Handelsblatt vom 02.11.1998