Internationales Abitur nicht gleichwertig


Das Bestehen des internationalen Abiturs berechtigt nicht ohne weiteres zum Zugang einer deutschen Hochschule. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt darf die Hochschule verlangen, daß sich der Studienbewerber einer Anerkennungsprüfung unterzieht, mit der kontrolliert wird, ob der in England erworbene Bildungsnachweis mit dem deutschen Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig ist.


Urteil des VG Darmstadt
7 G 504/98
NJW Heft 41/1998, Seite XLII
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