Im Fall einer durch einen Huftritt eines Pferdes schwer verletzten 23-jährigen Frau, die in Folge des Unfalls beidseitig erblindete, setzte das Oberlandesgericht Köln ein Schmerzensgeld von 300.000 DM und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 400 DM fest. Hierbei wurde ein Drittel Mitverschulden der Geschädigten berücksichtigt.
Urteil des OLG Köln vom 26.05.1998
22 U 254/97 (nicht rechtskräftig)
zfs 1998, 328