Der erhoffte Traumurlaub am Golf von Neapel verlief für ein Ehepaar wenig traumhaft. Das im Reiseprospekt vollmundig angepriesene Frühstück bestand aus etwas Brot, einer kleinen Portion Marmelade und zwei dünnen Scheiben Wurst. Ferner erwiesen sich zahlreiche, wild umherlaufende Hunde und Katzen als regelrechte Plage: Die Tiere bedienten sich sogar aus den Tellern der Hotelgäste und belagerten die Liegestühle.
Das Amtsgericht Köln sprach den geplagten Touristen nachträglich eine Reisepreisminderung von 20 % zu.
Urteil des AG Köln
144 C 141/98
Handelsblatt vom 28.07.1998