Fremdenverkehrsabgabe für Ärzte


Auch Ärzte können nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Zahlung von Fremdenverkehrsbeiträgen herangezogen werden, da sie erfahrungsgemäß davon profitieren, daß Erholungssuchende im Urlaub krank werden.


Urteil des OVG Koblenz
6 A 12779/98
NJW Heft 41/1998, Seite XLII
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