Auch Ärzte können nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Zahlung von Fremdenverkehrsbeiträgen herangezogen werden, da sie erfahrungsgemäß davon profitieren, daß Erholungssuchende im Urlaub krank werden.
Urteil des OVG Koblenz
6 A 12779/98
NJW Heft 41/1998, Seite XLII