Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung


Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Nebenkostenabrechnungen für den Mieter verständlich sein. Auch ein durchschnittlicher, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter muß die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen können.

Das Kammergericht Berlin nahm einen Fall zum Anlaß, nochmals auf die wichtigsten Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung hinzuweisen:

1. Geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten: Hier sollen übersichtlich die einzelnen Abrechnungsposten aufgegliedert werden. Einzelkosten dürfen zusammengefaßt werden, soweit sie dieselbe Betriebskostenart betreffen. Einzelposten müssen nur dann mit einem Rechnungsdatum aufgeführt werden, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis des Mieters besteht. Dies kann der Fall sein, wenn Kosten aufgeführt werden, die mehrere Objekte betreffen oder wenn in einem Anwesen neben Wohnraum auch Gewerbeflächen mit einem eventuellen Mehrverbrauch vermietet werden.

2. Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels

3. Berechnung des Anteils des Mieters

4. Abzug der Vorauszahlungen des Mieters


Urteil des KG Berlin
8 RE-Miet-4877/97
Mieterzeitung Heft 5/98, Seite 12
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