Regelmäßige Beschäftigung eines freien Mitarbeiters
Wird ein Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr von einem Unternehmen häufig zu Arbeiten auf Honorarbasis herangezogen und darf der Mitarbeiter, der von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch machte, mit weiteren Beauftragungen rechnen, so kann nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen. Im zu entscheidenden Fall wurde ein Kameraassistent vom Sender Freies Berlin von zwei mehrwöchigen Pausen abgesehen fast zwei Jahre lang an monatlich 10 bis 24 Tagen eingesetzt.
Urteil des BAG
5 AZR 92/97
Handelsblatt vom 14.09.1998