Überholen bei Linksabbiegevorgang


Einen Kraftfahrer trifft beim Linksabbiegen in besonderem Maße das Gebot der Rücksichtnahme. Verstößt er gegen die ihm obliegende doppelte Rückschaupflicht, trifft ihn gleichwohl nur eine Haftung in Höhe von 50 %, wenn er bei der Durchführung des Linksabbiegevorgangs von einem anderen Kraftfahrer trotz unklarer Verkehrslage überholt wird.


Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.1997
10 U 84/97
DAR 1998, 474
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