Hausratsteilung mit Ausgleichszahlung bei Ausländerehe


Das Familiengericht darf bei einer Ausländerehe eine Hausratsteilung mit Ausgleichszahlung nur dann anordnen, soweit das Scheidungsstatut entsprechende Regelungen vorsieht. Im zu entscheidenden Fall kam eine Ausgleichszahlung nicht in Betracht, weil das anzuwendende mazedonische Recht keine Teilung des Hausrats mit der Möglichkeit richterlicher Rechtsgestaltung vorsieht.


Beschluß des OLG Hamm vom 20.02.1998
5 UF 169/97
FamRZ 1998, 1530
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