Ersatzteilaufschlag bei fiktiver Schadensabrechnung
Ein Unfallgeschädigter hat auch bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens Anspruch auf die Erstattung der im Gutachten ausgewiesenen Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten zur Lackiererei und Arbeitskosten einer Fachwerkstatt.
Urteil des AG Gronau vom 09.07.1998
2 C 585/97
Urteil des AG Schweinau vom 29.07.1998
2 C 1716/97
DAR 1998, 478