"Die besten ... Programme" unzulässig


Der Titel einer Shareware-CD-ROM "Die besten aktuellen deutschen Shareware-Programme" stellt die unzulässige Behauptung einer Spitzenstellung dar. Die angesprochenen Kundenkreise erwarten, daß bei einem derartigen Titel die ausgewählten Programme auf der CD-ROM die qualitativ "besten" in Bezug auf Anwendungsvielfalt, Benutzerfreundlichkeit, Markterfolg und Aktualität sind. Trifft das entgegen diesen Vorstellungen nicht zu, stellt die Irreführung einen Wettbewerbsverstoß dar, der relevant und auch geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlich zu beeinträchtigen.


Urteil des OLG Hamburg vom 08.01.1998
3 U 56/96
OLG Report Hamm 1998, 268
NJW-CoR 1998, 366
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice