Beweislast bei Abbuchungsverfahren


Verlangt der im Lastschrift-Abbuchungsverfahren belastete Kunde vom Lieferanten die Rückzahlung des abgebuchten Betrages mit der Behauptung, er habe die der Abbuchung zugrunde liegende Lieferung nicht erhalten, so trifft den Lieferanten die Beweislast dafür, die Lieferung tatsächlich ausgeführt zu haben.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.11.1998
20 U 1/98
NJW Heft 5/1999, Seite VIII
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