Aussteigen des Beifahrers in Kolonne


Fordert ein Autofahrer seinen Beifahrer auf, innerhalb einer stehenden Fahrzeugkolonne auszusteigen und beschädigt dieser hierbei mit der Beifahrertür ein in der rechten Fahrspur stehendes Fahrzeug, so haftet er als Halter für den entstandenen Schaden.

Das Amtsgericht Nürnberg betont, daß jede Form des Aussteigens aus einem Pkw innerhalb mehrerer Kolonnen ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet. Dies kann ein aufmerksamer Fahrer dadurch vermeiden, daß er seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand anhält, um den Beifahrer dort aussteigen zu lassen.


Urteil des AG Nürnberg vom 21.10.1998
12 C 5361/98
DAR 1999, 77
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