Der Verkäufer eines Computerdruckers ist nicht verpflichtet, den gewerblichen Käufer auf Druckergeräusche hinzuweisen, die den zulässigen Grenzwert der Arbeitsstättenverordnung überschreiten.
Urteil des LG Stuttgart vom 25.03.1997
3 KfH O 56/96
NJW-RR 1998, 1276