Gegendarstellung im Internet


Anders als bei den klassischen Medien wie Presse, Rundfunk, Fernsehen kann die Gegendarstellung einer Pressemitteilung auf einer Internet-Homepage zumindest nach der derzeitigen Rechtslage nicht eingeklagt werden. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf unter Hinweis auf eine fehlende entsprechende Rechtsgrundlage im Bereich der Online-Medien.


Beschluß des LG Düsseldorf
12 U 132/98
Computer und Recht 1998, 420
NJW-COR 1998, 430
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