Anders als bei den klassischen Medien wie Presse, Rundfunk, Fernsehen kann die Gegendarstellung einer Pressemitteilung auf einer Internet-Homepage zumindest nach der derzeitigen Rechtslage nicht eingeklagt werden. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf unter Hinweis auf eine fehlende entsprechende Rechtsgrundlage im Bereich der Online-Medien.
Beschluß des LG Düsseldorf
12 U 132/98
Computer und Recht 1998, 420
NJW-COR 1998, 430