Ein Lkw-Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h auf einen vor ihm fahrenden Kranwagen, der eine Geschwindigkeit von ca. 35 bis 40 km/h einhielt, ohne jegliche Bremsreaktion auf. Dies hatte zur Folge, daß ein weiterer, hinter ihm fahrender Pkw nicht mehr bremsen konnte und ebenfalls mit den beiden Fahrzeugen kollidierte.
Das Oberlandesgericht Koblenz sah es in einem derartigen Fall, in dem ein Autofahrer auf der Autobahn vollkommen reaktionslos auf ein Hindernis aufprallt, gerechtfertigt, daß er dem wiederum auf sein Fahrzeug auffahrenden Autofahrer zwei Drittel seines Schadens zu ersetzen hat.
Urteil des OLG Koblenz vom 07.09.1998
12 U 1215/97
NJW-RR 1999, 175