Mutmaßliche Lebensdauer eines bei Unfall Getöteten
Kommt es für den Umfang von Schadensersatzansprüchen, die Angehörige des bei einem Unfall Getöteten geltend machen, darauf an, wie lange das Unfallopfer gelebt hätte, so ist dafür beim Fehlen individueller Anhaltspunkte auf diejenige vom statistischen Bundesamt herausgegebene "Sterbetafel" abzustellen, die dem Unfall zeitlich am nächsten liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 08.09.1998
9 U 86/98
MDR 1998, 1414