Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren


Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn der nachfahrende Polizeiwagen mit einem von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassenen, geeigneten Meßgerät und einer damit gekoppelten Videoanlage ausgerüstet ist, und wenn sich der auf dem Videoband festgehaltene Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht (nennenswert) verkürzt hat.


Beschluß des BayObLG vom 20.05.1998
1 Ob OWi 188/98
DAR 1998, 359
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