Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin ist das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges gerechtfertigt, wenn dadurch ein abgesenkter Bordstein in der Weise zugeparkt wird, daß Rollstuhlfahrern ein gefahrloses Auf- und Abfahren nicht mehr möglich ist.
Urteil des VG Schwerin vom 15.05.1998
1 A 1393/96
DAR 1998, 405