Pauschale An- und Abmeldekosten bei Totalschaden


Erleidet ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden, kann der Geschädigte nach überwiegender Rechtsprechung ohne konkreten Nachweis pauschale Kosten für Ab-, bzw. Ummeldung geltend machen. Die Gerichte gehen dabei von Beträgen zwischen 75 DM (OLG Hamm), 140 DM (OLG Naumburg) und 150 DM (OLG Hannover, OLG Stuttgart) aus.


Urteil des LG Hannover vom 14.12.1998
20 S 93/98
DAR 1999, 219
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