Ein Zahnarzt zog bei einer 17-jährigen Patientin, ohne ernsthaft einen Sanierungsversuch des kariösen Gebisses versucht zu haben, sämtliche 14 noch vorhandenen Zähne des Oberkiefers und vier Zähne des Unterkiefers. Später erfuhr die Patientin, daß eine Sanierung der gezogenen Zähne durchaus noch möglich gewesen wäre und verklagte den rigorosen Zahnarzt auf Schadensersatz. In dem darauffolgenden Prozeß stellte ein Gutachter fest, daß das Vorgehen des beklagten Arztes dem vor 20 Jahren geltenden Standard entsprochen haben mag, aber den heutigen Behandlungsmethoden in keiner Weise mehr gerecht wurde. Der Zahnarzt konnte sich auch nicht darauf berufen, daß die Zahnschäden auf unzureichende Zahnpflege zurückzuführen waren und die Kassenpatientin keine Kooperationsbereitschaft für eine langwierige Zahnsanierung zeigte. Er wurde daraufhin wegen Verstoßes gegen die zahnärztliche Sorgfaltspflicht zum Schadensersatz verurteilt.
Urteil des OLG Oldenburg vom 02.03.1999
5 U 176/98
MDR 1999, 676