Abfindung sozialversicherungspflichtig


Eine Abfindung, die wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit bei ansonsten weiterbestehendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt wird, ist beitragspflichtiges Entgelt.


Urteil des BSG vom 28.01.1999
B 12 KR 14/98 R
MDR 1999, 658
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