Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts rechtfertigt die Verurteilung eines Hausverwalters wegen eines Vermögens- bzw. Eigentumsdelikts dessen Abberufung auch dann, wenn die Tat sich nicht gegen die oder einen Wohnungseigentümer gerichtet hat.
Beschluß des BayObLG vom 12.03.1998
2 Z BR 8/98
ZMR 1998, 446