Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Studenten


Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Studenten ist nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie angesichts der Vertragsgestaltung erforderlich ist, um die Erwerbstätigkeit den immer wieder wechselnden Erfordernissen des Studiums anzupassen. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschülers kann daher nicht mit dessen Interesse, seine Arbeitsverpflichtung mit den Anforderungen des Studiums in Einklang zu bringen, gerechtfertigt werden, wenn bereits die Kündigungsmöglichkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie Umfang und Lage der Arbeit dem Interesse des beschäftigten Studenten ausreichend Rechnung tragen.


Urteil des BAG vom 29.10.1998
7 AZR 561/97
Der Betrieb 1999, 964
Betriebs-Berater 1999, 962
RdW 1999, 404
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