Nachdem es Spannungen mit einem neuen Vorgesetzten gab, wurde eine Direktionssekretärin, die 25 Jahre lang in der Niederlassung einer Fluggesellschaft in der Frankfurter Innenstadt tätig war, in eine Außenstelle der Gesellschaft am Flughafen versetzt und dort mit Buchhaltungsarbeiten betraut. Die drastische Maßnahme wurde vom Arbeitgeber mit der Wahrnehmung seines Direktionsrechts und dem gleichbleibenden Gehalt der Mitarbeiterin gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Arbeitgeber hingegen daraufhin, dass bei einem derart lang beschäftigten Mitarbeiter eine Versetzung nicht mehr auf das arbeitgeberseitige Weisungsrecht gestützt werden kann. Vielmehr hätte es einer Änderungskündigung bedurft, die jedoch nur dann gerechtfertigt gewesen wäre, wenn "wichtige Gründe" vorgelegen hätten.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main
7 Ca 3671/99
Handelsblatt vom 06.09.1999