Unberechtigtes Betreten der Mietwohnung durch Vermieter
Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn der Vermieter sich während der Abwesenheit des Mieters ohne dessen Wissen mit Hilfe eines eigenen Schlüssels Zugang zu der Wohnung verschafft hat.
Urteil des LG Berlin vom 09.02.1999
64 S 305/98
WM 1999, 332
ZAP EN-Nr. 540/99