Schadensersatzanspruch bei falscher Heizkostenerfassung


Unterlassen Wohnungseigentümer schuldhaft die Durchführung der unter dem Gesichtspunkt einer ordnungsgemäßen Verwaltung gebotenen und zumutbaren Maßnahmen zur Sicherstellung einer korrekten Wärmeerfassung, sind sie einem anderen Wohnungseigentümer, dessen abgerechnete Heizkosten sich dadurch erhöhen, schadensersatzpflichtig.


Beschluss des BayObLG vom 22.04.1999
2 Z BR 41/99
ZMR 1999, 573
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