Anfechtungsrecht bei Erbengemeinschaft
Gehört eine Eigentumswohnung einer Erbengemeinschaft, so ist jeder Miterbe allein berechtigt, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung anzufechten.
Beschluss des BayObLG vom 20.05.1998
2Z BR 25/98
RdW 1999, 509
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