Erbfolge bei gleichzeitigem Versterben mehrerer Familienangehöriger


Versterben mehrere Angehörige infolge desselben Unfallereignisses, ist es oft schwer festzustellen, in welcher Reihenfolge der Tod der einzelnen Personen eingetreten ist. Bei der Bestimmung der Erbfolge kann es jedoch entscheidend auf den Todeszeitpunkt der Verstorbenen ankommen. Kann festgestellt werden, dass eine Person nur kurze Zeit länger gelebt hat als einer seiner Angehörigen, kann dies ganz erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben.

Wird im Sterbebuch bei allen verunglückten Personen derselbe Todeszeitpunkt eingetragen, spricht nach dem Gesetz eine Vermutung für die inhaltliche Richtigkeit des angegebenen Zeitpunkts. Diese gesetzliche Vermutung ist jedoch widerlegbar. An einen derartigen Nachweis sind nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Lässt sich ein entstandener Zweifel über die Richtigkeit des Eintrags des Todeszeitpunkts nicht mit Sicherheit beseitigen, so bleibt es bei der bestehenden Feststellung.


Beschluss des BayObLG vom 15.01.1999
1 Z BR 110/98
NJW-RR 1999, 1309
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