Ein bei einem Überwachungsunternehmen beschäftigter Detektiv legte nach einer Auseinandersetzung seinem Vorgesetzten sein Funkgerät auf den Schreibtisch und sagte, er habe keine Lust mehr. Anschließend verließ er vor Dienstende seinen Arbeitsplatz. Eine Woche später legte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vor, nach dem er seit dem Vorfall krank geschrieben war. Von einer Kündigung wollte er nichts mehr wissen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt teilte jedoch die Auffassung des Arbeitgebers, wonach das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers beendet worden sei. Eine Kündigung bedarf nicht der Schriftform. Auch müssen nicht unbedingt die Worte "Beendigung des Arbeitsverhältnisses", "Kündigung" oder ähnliche Begriffe verwendet werden. Bei der Frage, ob eine Kündigung beabsichtigt ist, sind stets die Gesamtumstände des Einzelfalls maßgebend, die hier eindeutig dafür sprachen, dass der Arbeitnehmer kündigen wollte.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. Main
7 Ca 1184/98
Handelsblatt vom 07.09.1999