Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des Geschäftsführers


Die vom einzigen Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung ist regelmäßig als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam anzusehen, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.


Beschluss des BayObLG vom 15.06.1999
3Z BR 35/99
NJW Heft 36/1999, Seite VIII
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