Das Landgericht Köln entschied, dass ein Internetnutzer, der den Domainnamen hauptbahnhof.de für den Betrieb eines Internet-Forums mit Fotos von Bahnhöfen und einem Sammlerbereich hat eintragen lassen, den Namen zu Gunsten der Deutschen Bahn AG freigeben muss. Dies begründete das Gericht damit, dass der Begriff Hauptbahnhof in der Bevölkerung ausschließlich mit der Deutschen Bahn in Verbindung gebracht wird.
Urteil des LG Köln
31 O 522/99
Handelsblatt vom 06.12.1999