AGB: Vorzeitige Werkvertragskündigung


Ein Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes gegen Zahlung der anteiligen Vergütung kündigen. Dieses gesetzliche Kündigungsrecht nach § 649 BGB darf durch eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bauvertrages nicht wirksam ausgeschlossen werden.


Urteil des BGH vom 08.07.1999
VII ZR 237/98
Handelsblatt vom 04.10.1999
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