Automatisiertes Mietzinserhöhungsverlangen mit individueller Berechnung


Auch wenn der Vermieter sein Mietzinserhöhungsverlangen mit Hilfe einer elektronischen Textverarbeitungsanlage schreibt, bedarf es nach wie vor seiner eigenhändigen Unterschrift. Solange die Mietzinsberechnung individuell erstellt wird, liegt keine automatische Fertigung vor, die eine Unterschrift entbehrlich machen würde.


Urteil des LG Schwerin vom 09.04.1999
6 S 472/97
NJW 1999, 2197
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