Firmenbezeichnung "OHG" bei Fortführung durch Einzelfirma
Wird eine offene Handelsgesellschaft (OHG) durch einen Einzelkaufmann fortgeführt, muss der nicht mehr zutreffende Rechtsformzusatz "OHG" nicht gestrichen werden, wenn die Rechtsform der Einzelfirma durch einen eindeutigen Nachfolgezusatz wie e. K. (eingetragener Kaufmann) o.ä. offengelegt wird.
Beschluss des OLG Hamm vom 08.07.1999
15 W 102/99
OLG Report Hamm 1999, 314
Der Betrieb 1999, 1946