Fragwürdigkeit einer ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Erkranken ausländische Arbeitnehmer während ihres Heimaturlaubs, stehen Arbeitgeber nicht selten vor dem Problem, die Beweiskraft des vom Arbeitnehmer vorgelegten Attests eines ausländischen Arztes in Zweifel zu ziehen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellte nun Indizien auf, bei deren Vorliegen die Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ausländischen Arztes erschüttert ist. Dies ist der Fall, wenn Umstände zusammen wirken wie etwa

- die teilweise Nichtgewährung des erbetenen Urlaubs (hier ursprünglich zwei Monate)
- die gemeinsame Urlaubsreise mit dem Ehegatten, der zeitgleich Urlaub (für zwei
Monate)erhalten hatte
- das Ende der angeblichen Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf von zwei Monaten ab
Urlaubsantritt
- widersprüchliche Angaben des Ehegatten zur Krankheitsursache
- ärztliche Diagnose im Wesentlichen auf Grund subjektiver Angaben durch einen Arzt
außerhalb dessen Fachgebiets
- Ausstellung des Attests in einem EU-Land ohne Einschaltung des ausländischen
Sozialversicherungsträgers


Urteil des LAG Düsseldorf vom 25.08.1999
17 Sa 812/99
Betriebs-Berater 1999, 2614
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