GmbH: Bestellung eines Versammlungsleiters


Soweit eine GmbH-Satzung nichts anderes bestimmt, kann ein Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung der GmbH nur mit Einverständnis aller Gesellschafter bestimmt werden.


Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.1998
5 W 33/98
NJW-RR 1999, 980
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